Abgabefrist Steuererklärung 2016

Die Abgabefrist Steuererklärung 2016 ist Ende Mai (31.5.2017) abgelaufen. Doch für Zuspätkommer gibt es Hoffnung: In NRW, Bayern, Hessen und Sachsen kann man die Steuererklärung offenbar auch zwei Monate später noch abgeben: am 31. Juli 2017. Unter bestimmten Voraussetzungen jedenfalls.

Voraussetzung für die spätere Abgabe ist offenbar, dass Steuerzahler sich dann bei ELSTER – dem Steuerportal der Finanzbehörde – registrieren und ihre Steuer online machen müssen. „Die Finanzministerien dieser Länder wollen die elektronische Abgabe von Steuererklärungen bewerben“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Verwirrung um die Abgabefrist Steuererklärung 2016

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Für Zuspätkommer: Die Abgabefrist Steuererklärung 2016 ist in einigen Bundesländern noch nicht verstrichen. Außerdem gibt es auch noch Lohnsteuerhilfevereine. Bild: fotodesign-jegg.de – fotolia.com

Weitere Informationen über die verlängerte Abgabefrist Steuererklärung 2016 bieten die Finanzministerien der Länder:

Bayern;

Sachsen;

NRW;

Hessen.

„Um die Verwirrung komplett zu machen: Dann gibt es noch die zum 1.1.2017 aktualisierte Abgabenordnung, die aber noch nicht gilt, jedenfalls nicht beim Thema Abgabefristen“, sagt Bernd Werner.

Dementsprechend ist auch der Paragraph 149 der Abgabenordnung (AO) bereits geändert. Dort ist die zukünftige Abgabefrist Steuererklärung definiert: Die Abgabefrist endet dann am 31. Juli also zwei Monate später. Doch die neue Abgabefrist gilt erst im Jahr 2019 für die Steuererklärung 2018.

Sie schaffen die Abgabefrist Steuererklärung 2016 dennoch nicht? „Wer sich von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, der hat bis zum 31. Dezember Zeit, seine Steuererklärung abzugeben“, sagt Bernd Werner.

Wer ist denn eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Steuerzahler, die neben ihrem Hauptberuf noch weitere Einkünfte erzielten. Zum Beispiel durch eine Vermietung. Die zusätzlichen Einkünfte müssen 410 Euro übersteigen.

Mehrere Beschäftigungsverhältnisse: Bei immer mehr Arbeitnehmern reicht ein Job nicht mehr aus. Wer also im Jahr 2016 zeitgleich mehrere Jobs ausübte (Steuerklasse 6), der muss eine Steuererklärung abgeben.

Eheleute, die zusammen veranlagt sind und in Steuerklasse 3 oder 5 eingruppiert sind.

Alle Steuerzahler, die Freibeträge genutzt haben.

Ausführliche Informationen lesen Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:

Abgabefrist Steuererklärung 2016

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